Gewerbliche Nutzung der Musikbox

geschrieben von - posted by contikit 
Gewerbliche Nutzung der Musikbox
13.10.07 11:00
Hallo Jukebox Freunde, bin auch neu hier. Fred Kunzmann mein Name aus Kaarst in NRW. Hab ne Rock Ola 424, hatte ne 1458 und lege mir in Kürze noch ne Regis zu. Nun meine Frage: Möchte gerne ne Box in einem kleinen Eiscafe bei mir im Ort aufstellen. Natürlich mit Euro Münzprüfer damits auch was bringt. Aber mein Bedenken ist: brauche bestimmt GEMA Genehmigung. Richtig ? Wer hat Erfahrung mit Boxen öffentlich in Nutzung ? Vielen Dank und Jukeboxige Grüsse aus Kaarst.
Uwe
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
16.10.07 09:18
Jegliche öffentliche Nutzung von Musik in Gaststätten = hier Eiscafe ist gema-pflichtig. Auf dem Anmeldeformular der Gema gibt es eine eigene Rubrik im Anmeldeformular: Musiknutzung via Musikbox. Es stellt auch noch einen Unterschied (im Preis )da, ob Du original-Tonträger nutzt oder z.B. selbstgebrannt CD´s benutzt.

Weitere Infos unter: [www.gema.de]

Gruß
Uwe



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.10.07 10:50.
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
17.10.07 11:10
Hallo Contikit,
da ich mich zur Zeit selbst mit diesem Thema auseinander setze, kann ich dir dazu folgendes mitteilen.
Um überhaupt in öffentlichen Einrichtungen Automaten, egal ob Spiel-, Unterhaltung- oder Geldspielgeräte aufstellen zu dürfen, mußt du erst eine Automatenaufstellerlizenz beantragen. Diese kann von Land zu Land im Preis unterschiedlich sein, jedenfalls kann diese so um ca. 2000 - 3000 Euro teuer sein. Wenn man diese Lizenz nun besitzt, liegt natürlich ein vorher angemeldetes Gewerbe zu Grunde. Danach muss man dann in der jeweiligen Stadt einen Antrag zur Aufstellung der Automaten stellen, hier wird noch unterschieden, ob es sich um Geldspiel- oder Unterhaltungsgeräte handelt. Bei Geldspielgeräten herschen noch verschärftere Bedingungen. Danach kommt die Meldung zum Finazamt, denn das möchte ja auch mitkassieren, Gema ebenfalls. Bei Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten sind Zähler bzw. Computer eingebaut, die mit entsprechenden Auslesegeräten lückenlos für das Finanzamt in einem bestimmten Zeitraum auslesen muss. Bei Musikboxen sehe ich für dich ein Problem, wie du es dem Finanzamt beweisen kannst, wieviel Geld damit verdient wurde. Da müssen Zähler und Münzprüfer genau stimmen. Ich hatte mich schon immer gefragt, warum keine Flipper usw. in keiner Gaststätte mehr stehen. Nach Rückfrage bei den entsprechenden Ämtern, sagte man mir, das für Unterhaltungsgeräte Bespiel Flipper in Paderborn eine Pauschalsteuer pro Gerät zusätzlich erhoben wird. Diese ist so hoch, das es sich für die Aufsteller nicht mehr lohnte, Flipper aufzustellen. Wie du siehst, ist es nicht so einfach, eine Musikbox aufzustellen.Auch achten die anderen Auftsteller darauf, das nicht jemand „schwarz“ einen Automaten aufstellt, unter diesen herscht eben ein großer Konkurenzkampf um die lukrativen Plätze.
Viele Grüße Ronny



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.10.07 11:12.
Uwe
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
17.10.07 14:51
Hallo Ronny,

könnte contikit diese Lizenz nicht umgehen in dem er die Box auf Freeplay stellt, den Münzprüfer raus nimmt und somit der Box das Kriterium eines Automaten nimmt?

Er würde zwar kein Geld damit verdienen aber trotzdem den Werbeeffekt für sein Eiscafe haben.

Gema würde aber auf jeden Fall fällig.

Gruß
Uwe
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
17.10.07 16:28
Hallo Uwe,

wenn er kein Geld damit verdient und diesen auf Freispiel stellt, geht das. Denn nur wer Geld verdient, muss dann an die entsprechen Stellen zahlen. Der Werbeeffekt ist auf alle Fälle sehr gut.
Gruß Ronny
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 03:44
Also das man für Unterhalter die große Lizenz braucht ist mir neu . Seit wann gibt es das denn und woher stammt diese Info würde mich echt Interessieren ?

Gruß Swen
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 07:58
Hallo Ronny, Hallo Uwe, herzlichen Dank für Eure Unterstützung zu meinem Vorhaben mit der Aufstellung der Box Tipps zu geben. Das mit der GEMA hatte ich ja schon in Ahnung. Aber mit einer zusätzlichen Lizenz machts das Ganze wohl fast schon zunichte. Vom Fiskus ganz zu Schweigen. Zum Thema Münzprüfer auf Euro hatte ich vorgestern ein Gespräch mit der Firma Lindner und Bloch in Deggendorf. Spezialisiert auf Münzprüfer. Ist nicht einfach einen 100 %ig arbeitenden Prüfer auf Euro umzustellen. Zumal es keine neuen mechanischen Geräte gibt die Euros nehmen. Also bleibt nur die originalen umzustricken. Na ja und wie zuverlässig die dann arbeiten ??????? Was nun letztlich dabei dran verdient ist wenn mann erst mal die Unkosten sieht überleg ich mir das schwer ob ich ne Box aufstell oder nicht.
Erst mal 1000 Dank für Eure Antworten und weiterhin viel Freude mit unserem Hobby. Gruss Fred.
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 08:26
Hallo allerseits!
Ich will nur kurz sagen, dass ich für meine Lizenz weit aus weniger gezahlt habe.

Viele Grüße,
Peter
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 09:53
Hallo Peter,
gib mir bitte doch mal einen Tip, wie du preiswerter an die Lizenz gekommen bist. Von einem Kollegen aus Hamburg, mit dem ich zusammen arbeite, habe ich gehört, das es von Land zu Land unterschiedliche Preise gibt. Kannst mir bitte auch eine private Mail schicken.
Gruß Ronny
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 12:03
Hallo contikit,

zum Thema Gebühren und Kosten für die Aufstellung von Musikautomaten in Deutschland kann ich nicht viel sagen, weil bei uns in Österreich andere Bestimmungen gelten.

Die original mechanischen Münzprüfer kann man schon umrüsten, sodaß sie einigermaßen falschgeldsicher sind. Ich habe sogar Münzprüfer für Zigarettenautomaten umgebaut und bisher keine Klagen wegen Falschgeld gehört. Wenn Du wirkliche Falschgeldsicherheit haben willst, gibt es die Möglichkeit, einen elektronischen Münzprüfer einzubauen. Es ist dazu allerdings ein Netzteil und ein Interface nötig. Außerdem braucht man einen Adapter, der die Montage eines elektronischen 3 1/2 " Münzprüfers (z. B. NRI G13.xxxx) in der Original Halterung für 5 1/4" Münzprüfers ermöglicht. Alternativ könnte man einen "großen" elektronischen Münzprüfer (z. B. NRI G18) verwenden.

Viele Grüße - charly49
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 14:51
Hallo contikit,

habe mehrere Prüfer von Michael Bloch auf Euro in meinen Boxen und Wallboxen. Die funktionieren perfekt (zumindest im Hausgebrauch) und ich donnere fast jeden Abend mein gesamtes Kleingeld hinein. Und wenn eine Münze mal hängt, musst Du eben schnell in die eigene Tasche greifen...

Grüße...Markus
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 15:04
Das ließe sich doch mit einem Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt klären. Ich denke mal das es da schon Unterschiede gibt ob man das ganze als Automatenaufsteller mit Geldspielautomaten gewerblich macht oder eine Musikbox in seinem eigenen Lokal aufstellt. Die meisten Musikboxen in Gaststätten die noch in Betrieb sind dürften wohl dem Wirt selbst gehören, die Automatenaufsteller haben, zumindestens hier in der Gegend, das Geschäft mit dem Umstieg auf die CD aufgegeben.
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 16:48
Hört sich ja schon mal gut an, dass umgerüstete Prüfer zuverlässig arbeiten. Werde mich mal mit dem Cafebesitzer unterhalten ob das Lokal ihm gehört oder ob er nur Pächter ist. Frage auch ob der Lokaleigentümer die Lizenz beantragen muss oder ich als Automataufsteller.
WLM
Re: Gewerbliche Nutzung der Musikbox
18.10.07 18:29
Ich würde mal ähnlich wie Marc vermuten, dass es ein Unterschied ist, ob ein Gastwirt in seinem Lokal (egal ob gepachtet oder nicht) eine Jukebox aufstellt oder ob dies ein externer Automatenaufsteller macht.

Der Gastwirt wird doch in der Regel eh in seinem Lokal Musik aus der "Konserve" spielen. Also zahlt er ohnehin schon eine Gebühr an die Gema.

Ob er von seinen Gästen nun direkt Geld für die Musik kassiert oder dies durch einen Automaten durchführen lässt, dürfte meiner Vermutung nach nicht zu solch einer Gebührenexplosion führen.

Evtl ist der Gemasatz etwas höher, weil die Musik ja nun wünschbar ist, und nicht in der Reihenfolge gespielt wird, wie sie aus der Konserve kommt. Bei Lizenzen für Internet Radio macht dies zu mindestens eine Unterschied. Aber wohl vor allem, weil man dort ja gewünschte Musik, auf dem PC speichern könnte.

Das jemand mit Mikrophon den Titel aufnimmt, den er an einer Jukebox gedrückt hat ist ja eigentlich auch eher unwahrscheinlich.

Eventuell gibt es bei "historischen" Musikautomaten ja auch Ausnahmeregelungen, so wie bei Oldtimer Automobilen ?!

Das einfachste dürfte wohl sein, wenn der Wirt die Jukebox als seine ausgibt. Und die Einnahmen aus der Box durch seine Bücher laufen lässt.

Von dem was übrigbleibt, kann er dir ja dann und wann mal eine Portion Eis ausgeben :)

Dass für einen externen Automatenaufsteller so hohe Gebühren anfallen, liegt doch wahrscheinlich daran, dass seine Automaten an Orten tätig sind, wo er sich selber nicht aufhält. Sind sind also quasi wie Angestellte anzusehen. Wie DJs vielleicht, die zeitgleich auf verschiedenen Partys Musikspielen und dort auch gleichzeitig Geld verdienen. Für die müsstest du ja auch hohe Lohnnebenkosten abdrücken

Gruß WLM
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