wurlitzer lyrik

geschrieben von - posted by jukebox mersch 
wurlitzer lyrik
07.12.05 16:24
Habe mal eine Frage an die Gemeinde.

Es geht um eine Wurlitzer Lyrik und hier um einen Wasserschaden.
Sie hat kniehoch im Wasser gestanden und nun soll die Versicherung bezahlen oder Ersatz liefern. Wie hoch würdet Ihr den Schaden schätzen oder kann jemand von euch Ersatz liefern??

Der Versicherungsnehmer verweist auf die in letzter Zeit gelaufenen Ebayauktionen, bei denen eine Lyrik um 3000.- Euro verkauft wurden.
Ich persönlich halte diesen Preis für weit überzogen.

Fotos im Anhang.





1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.12.05 16:30.


Re: wurlitzer lyrik
07.12.05 16:42
Hi Werner
Wenn du mir ein paar richtige Fotos schickst erstelle ich dir ein Gutachten über dir Holzabeiten.
Mal ehrlich was soll daran sein. Die Seiten sind aus Resopal - unkaputtbar .Verstärker kann man besorgen wenn nötig, Lautsprecher neu Reconen, Rest Trockenlegen und restaurieren. Wird nicht mehr als 1000 euro kosten. Vom Wert her wissen wir alle das 3000 euro für eine Lyric eindeutig zuviel ist. Diese hatte damals ein Engländer geboten. Wohl eine Eintagsfliege. Eine offene restaurierte Lyrik kostet restauriert nicht mehr als 2000 euro. Kann sein das ich noch eine besorgen kann. Gruß Rainer
Uwe
Re: wurlitzer lyrik
07.12.05 20:07
Hallo Werner,

mit derartigen Schadenfällen werde ich des öfteren berufsbedingt konfrontiert. Dei erste Frage die sich mir bei Deiner Schilderung als Versicherer stellen würde. Wie kann eine Musikbox die noch im Gebrauch ist kniehoch im Wasser stehen? War Sie defekt und im Keller eingelagert und somit ausser Gebrauch?(Zeitwertentschädigung). Wenn der Raum ein Partykeller ist, ist dieser Zweifel beseitigt!

Zunächst einmal kommt es auf das zugrunde liegende Bedingungswerk der Hausratversicherung an.(VHB42,VHB 66, VHB 74, VHB 84, VHB 92 uns VHB 2002). Da gibt es erhebliche Unterschiede von den Entschädigungsleistungen (Zeitwert/Neuwert)!

Nehmen wir an Dein Kunde ist jemand der ein Bedingungswerk nach neuestem Stand hat (VHB84-VHB2002), dort ist die Entschädigungsleistung bei einer sich im Gebrauch befindlichen Box der Neuwert zum Zeitpunkt des Schadenfalles. Der Nachweis über den Wert obliegt dem Versicherungsnehmer! Sofern Sie ausser Gebrauch war und im Keller stand ist dier Entschädigungswert der Zeitwert. (liegt unter 50 % des Neuwertes).

Mit Ebay-Auktionen würde ich der Gesellschaft nicht kommen, da wie wir alle wissen (und auch die Versicherer) daß die Preise doch sehr "beeinflußbar" sind. Ein schriftliche Bestätigung z.B. von Dir als Fach-Händler sollte genügen. Du solltest aber darauf achten, daß Du den "as is" Zustand beschreibst und ggf. Repaturkosten nennst. Nur wenn die Box als "Totalschaden" anzusehen ist solltest Du das auch bestätigen. Bei einer "unterstellten" Überhöhung des Wertes wird die Versicherung einen vereidigten Sachverständigen (SV) ihres Vertraues einschalten. Das kann ggf. für Deinen Kunden nach hinten los gehen!!! Dann müßte Dein Kunde, wenn er den dort festgesellten Wert nicht akzeptiert ebenfalls einen SV auf seine Kosten einschalten. Wenn diese beiden SV nicht zu einem Ergebnis kommen, wird ein Obmann (3. SV) vom Gericht bestimmt und eröffnet das sog. Sachverständigen verfahren. Dieser bestimmt dann den Wert. (nicht anfechtbar).

Durch Zahlung der Entschädigungsleistung bei Totalschaden geht die Box in den Besitz des Versicherers über und bei derartigen Objekten nehmen die das auch war. Die verkaufen Sie dann auch ggf. sogar über ebay.

Da es sich meines Wissens um die erste Lyrik (M) handelt würde ich den Wert bei 1500-2000 Euro ansetzen wenn guter Original-Zustand. Bei einer Grade 1 restaurierten Box (was ich bei der Lyrik M bezweifeln möchte) würde ich sogar bis 2500 Euro tendieren.

Bei einer relativ umfangreichen Automatensammlung rate ich so wie so allen dazu eine sog. Sammlungsversicherung (Unterdeckung der Kunstversicherung) ab zu schließen. Die ist zwar nicht gerade billig, aber deckt u.U. einen weitgehenderen Versicherungschutz als die normale Hausratversicherung. Ab einer Sammlung ab 40-50.000 Euro gibt es da schon entsprechenden Versicherungsschutz auf dem Markt.
Voraussetzung für die Zeichnung ist immer daß es sich nicht um ständig wechselnde "Verkaufsboxen"handelt.

Ich hoffe meine Ausführungen helfen Dir.

Gruß
Uwe



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.12.05 20:39.
In diesem Forum dürfen nur registrierte Mitglieder schreiben.
Zum Einloggen oder Registrieren folgen Sie LogIn - Registration.

Sorry, only registered user may post in this forum.
To login or getting registered please follow LogIn - Registration.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen - Click here to log in